Serbien verliert in Haag

Klage gegen Nato-Länder vor Internationalem Gerichtshof wegen Völkermords abgewiesen. IGH nicht zuständig

DEN HAAG afp ■ Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat die Klage des Staatenbundes Serbien und Montenegro gegen acht Nato-Staaten wegen Völkermordes gestern abgewiesen. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei Serbien und Montenegro nicht Mitglied der UNO gewesen, der IGH sei deshalb nicht zuständig, teilte der Vorsitzende Richter Shi Jiuyong mit. Dies war auch die Ansicht der betroffenen Länder Belgien, Niederlande, Kanada, Portugal, Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien.

Die Nato-Staaten hatten 1999 Stellungen im Kosovo ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates angegriffen, um die Verfolgung der Albaner durch serbisches Militär zu beenden. Der IGH urteilt beim Streit zwischen UN-Mitgliedern. Zuständig ist er auch, wenn ein Nicht-Mitglied eine Konvention unterzeichnet hat, dass er sich der Rechtssprechung des IGH beugt.

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