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Weniger Sex und Gewalt: Auf Druck der Regierung stimmen Spaniens TV-Sender Qualitätskontrollen zu

Spaniens Regierung und die Direktoren aller Fernsehanstalten des Landes haben gestern ein Abkommen unterzeichnet, das die Qualität der Programminhalte künftig steigern soll. Die Vereinbarung sieht vor, dass weder explizite Gewalt- und Sexdarstellungen noch üble Beschimpfungen gesendet werden dürfen, solange Kinder vor dem Bildschirm sitzen. Unter der Woche dürfen von sechs Uhr morgens bis zehn Uhr abends keine Inhalte gesendet werden, die nicht unter 18 Jahren freigegeben sind. Einen besonderen Schutz erfährt die Zeit zwischen acht und neun Uhr morgens und zwischen fünf und acht Uhr nachmittags. Hier darf nur gesendet werden, was für Kinder unter 13 Jahren geeignet ist. Diese Regelung gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Die Übereinkunft betrifft ebenfalls die Nachrichtensendungen. Die Sender haben sich dazu verpflichtet, auf die übermäßige Darstellung von Gewalt zu verzichten. Wo sich dies nicht vermeiden lässt, soll der Nachrichtensprecher künftig vor den Gewaltszenen warnen.

Die Vereinbarung war zustande gekommen, nach dem die stellvertretende Regierungschefin María Teresa Fernández de la Vega vor zwei Monaten alle Programmchefs in den Regierungspalast zitierte. Sie reagierte damit auf verschiedene Untersuchungen des Beauftragten für Bürgerrechte und seines Kollegen für Kinder- und Jugendschutz. Die Qualität des spanischen Fernsehens hatte in den letzten Jahren zusehends abgenommen. Interessante und anspruchsvolle Kinderprogramme, Jugendserien, Spiel- oder Dokumentarfilme wurden immer seltener. Stattdessen nahmen Klatschprogramme, Reality-Shows, Programme wie „Big Brother“ oder Talkshows, in denen selbst die abwegigsten Themen zur Sprache kommen, immer mehr überhand. Viele der Spielfilme, die am Samstag und Sonntag nach dem Mittagessen die ganze Familie vor den Bildschirm locken sollen, wären im Kino kaum unter 16 Jahren freigegeben worden. Sie strotzen nur so von Gewalt und Sex. Künftig werden die wichtigsten Programme mit einer Altersfreigabe versehen.

Um die Einhaltung des Abkommens zu überprüfen, werden zwei Organe ins Leben gerufen. Ein Komitee zur Selbstkontrolle der Sender – in ihm sitzen Vertreter der Fernsehanstalten, Produzenten sowie Journalisten – untersucht die Programmbeschwerden, die Zuschauer künftig einreichen können. Außerdem wird sich ein Komitee, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft sowie der Fernsehanstalten vertreten sind, einmal im Quartal treffen. Diese Institution soll künftig einen Jahresbericht über die Qualität des Fernsehens vorlegen. REINER WANDLER