Eine ganz schöne Schaukelpartie

Die Übertragung der Kitas an freie Träger stockt. Schuld daran ist die fehlende Rahmenvereinbarung, die von der Finanzverwaltung blockiert wird. Die schiebt die Schuld auf das Verfassungsgerichtsurteil

von SUSANNE AMANN

Monatelang haben sie sich vorbereitet, Gespräche geführt und sich mit Konzepten auseinander gesetzt. Haben Für und Wider abgewogen und sich schließlich für die Übertragung ihrer Kita an einen freien Träger entschieden. Der zuständige Bezirksstadtrat war angetan, dem Trägerwechsel zum Jahresanfang schien nichts im Weg zu stehen. Bis im Oktober plötzlich ein Brief des Bezirks genau jenen ablehnt. Ohne Begründung, Nachfragen zwecklos.

Wie der Kita in der Seestraße in Hermsdorf geht es derzeit vielen Kindertagesstätten in Berlin. Die Übertragung der bisher staatlichen Kitas in die freie Trägerschaft – mit der das Land letztlich Geld sparen möchte – stockt seit Monaten. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS sieht zwar vor, bis zum Ende der Legislaturperiode 2006 zwei Drittel der kommunalen Kitas an freie Träger zu übergeben. Geht es aber in dem bisherigen Tempo weiter, wird daraus nichts.

Zwar werden mehr Einrichtungen von freien als von kommunalen Trägern betrieben – mit 93.795 von insgesamt rund 140.000 Plätzen liegen die kommunalen Kitas aber immer noch deutlich vorne, obwohl schon seit 1992 Kitas an freie Träger übertragen werden. Dass dieser Prozess langsamer vorangeht, als der Koalition eigentlich lieb sein könnte, zeigen die Zahlen der letzten Jahre: 2002 gab es 1.235 neue Kita-Plätze in freier Trägerschaft, aber nur 359 dieser Plätze kamen aus kommunalen Kitas, so die Senatsverwaltung für Jugend, Schule und Sport. Dieses Jahr stieg der Anteil der Kitaplätze bei freien Trägern zwar um 2.775 auf 45.572 – aber damit liegt das Verhältnis immer noch eher bei einem Drittel zu zwei Dritteln als umgekehrt.

Grund für die Verzögerung ist der fehlende Rahmenvertrag zwischen der Schulverwaltung und den freien Trägern. Der soll regeln, wie mit den Grundstücken und Gebäuden bei der Übertragung verfahren wird. Denn oft sind die Gebäude sanierungsbedürftig, die Träger aber haben kein Geld. Im Sommer einigten sich deshalb Schul- und Finanzverwaltung auf einen generellen Rahmenvertrag, der solche Fragen vereinfachen soll. Im Gespräch sind langfristige, kostengünstige Pachtverträge oder die komplette Übertragung der Liegenschaften für einen symbolischen Kaufpreis. Denn: Sind die Träger Besitzer der Grundstücke oder Gebäude, können sie sie beleihen und sanieren.

Worüber im Prinzip Einigkeit herrscht, dessen Umsetzung dauert bis heute. Seit Monaten wird die Rahmenvereinbarung von der Finanzverwaltung blockiert. Daran sei vor allem das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Berliner Haushalt schuld, heißt es dort. Man habe die Auflage bekommen, auf keine mögliche Einnahme zu verzichten. Deshalb habe man den verbilligten Verkauf von Liegenschaften an die freien Träger erst juristisch prüfen lassen.

Eine Begründung, die Elfi Jantzen dem Finanzsenat nicht wirklich abnimmt. „Das liegt eher an dem politischen Unwillen, hier eine Entscheidung zu treffen“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der Grünen. Die Finanzverwaltung zögere den Rahmenvertrag nicht erst seit dem Urteil im Oktober, sondern schon seit Jahren hinaus. „Die wollen keinen verbindlichen Vertrag, der Standards festlegt.“ Denn dann könne man nicht mehr nach Belieben den Etat kürzen.

Glaubt man der Ankündigung der Finanzverwaltung, soll im nächsten Jahr alles besser werden. Inzwischen seien die geplanten Verkäufe juristisch abgesegnet und der Rahmenvereinbarung stehe nichts mehr im Weg. Damit könnte dann auch die Kita in der Seestraße endlich ihre Pläne in die Tat umsetzen.