Telekom: Bewertung fragwürdig

Im Telekom-Prozess äußert Frankfurter Gericht Zweifel an Bewertungsmethode. Knapp 15.000 Kleinaktionäre verlangen Schadenersatz für erlittene Kursverluste

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Im Schadenersatzprozess von mehr als 14.000 Kleinanlegern gegen die Deutsche Telekom hat das Gericht zum Auftakt die Immobilienbewertung des Unternehmens kritisiert. Der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff sagte gestern, nach seiner bisherigen Auffassung sei die pauschale Bewertung der kleinen Immobilien in Gruppen (Cluster) zur Eröffnungsbilanz nicht zulässig gewesen. Zugleich machte er deutlich, dass er andere Vorwürfe der Kläger etwa zur Ersteigerung der UMTS-Lizenzen oder dem Zukauf des US-Unternehmens VoiceStream für nicht relevant oder ungenügend begründet halte.

In dem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht verlangen die Kleinanleger Schadenersatz vom ehemaligen Staatsunternehmen für erlittene Kursverluste von rund 100 Millionen Euro. In einem ersten Schritt wird seit gestern über 10 Musterklagen verhandelt, die für die übrigen Verfahren aber keine verbindliche Wirkung haben.

Am ersten Verhandlungstag waren 24 Anwälte für Kläger und Beklagte im Gericht erschienen. Weitere mehr als 15.000 Aktionäre haben mit Güteanträgen die Verjährung ihrer Ansprüche verhindert und können ebenfalls noch klagen. Seit dem dritten Börsengang 2000 hat sich der Wert der Telekom-Papiere auf ein rundes Viertel des damaligen Ausgabepreises reduziert.

„Das Clusterverfahren, das hätte es nicht sein müssen“, sagte der Richter zur Immobilienfrage. Eine falsche Bewertungsmethode bei rund 53 Prozent der auf 35 Milliarden Mark Verkehrswert angesetzten Immobilien führe aber nicht automatisch zu falschen Summen in der Eröffnungsbilanz. Die Kläger müssten beweisen, dass eine niedrigere Summe richtig gewesen wäre.

Klägeranwalt Peter Kühn bezeichnete es als Erfolg, dass das Gericht die Immobilienbewertung der Telekom „ganz klar als rechtswidrig“ bezeichnet habe.