SPARKASSEN
: BGH stärkt Rechte von Kunden

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Bankkunden gestärkt: Laut Richterspruch hatten sich Sparkassen das Recht eingeräumt, Geld auch für Barauszahlungen am Schalter zu verlangen und einseitig Preise und Zinsen zu ihren Gunsten zu ändern. Laut BGH benachteiligt unter anderem das in der Klausel enthaltene einseitige Recht zu Preisänderungen die Sparkassenkunden unangemessen. Ob Kunden nun etwa zu viel gezahlte Überziehungszinsen zurückfordern können, blieb zunächst unklar. (afp)