Keine Sperrpflicht für Unis

INTERNET Provider müssen laut Regierung bald Kinderpornos blockieren. Schulen und Unis nicht

BERLIN dpa | Bei der Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet will die Bundesregierung den Webzugang staatlicher Stellen und öffentlicher Einrichtungen von der Sperrpflicht befreien. Das sieht der vom Bundeswirtschaftsministerium formulierte Entwurf des Gesetzes vor. An diesem Mittwoch will das Kabinett die Vorlage beschließen, damit sie noch vor Ende der Wahlperiode in Kraft treten kann.

Mit der Blockade beabsichtigt die Bundesregierung, den Zugriff auf kinderpornografische Seiten von Deutschland aus zu erschweren. Dazu soll das Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell eine Liste von Webseiten erstellen, die von den Zugangs-Anbietern blockiert werden soll. Laut dem Entwurf wird die umstrittene Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Online-Anbieter mit mindestens 10.000 Kunden beschränkt. Behörden, Bibliotheken, Unis und Schulen werden von der Beschränkung ausgenommen, sie müssen demnach ihre Internetzugänge nicht mit den Sperren ausrüsten.

Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und Ermittlern und Behörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf Anbieter ab 10.000 Kunden soll dafür sorgen, den Zugang zur Sperrliste des BKA mit Kinderporno-Angeboten „in angemessenem Rahmen zu halten“.