Patent auf Potenz

Ein Werther Urologe darf sein Potenzpräparat weiterhin Androgel nennen, entschied gestern das OLG Hamm

HAMM taz ■ Ein Urologe aus Ostwestfalen steht großen Pharmafirmen im Weg. Gestern bekam Hans-Ulrich Eickenberg aus Werther vor dem Landesgericht Hamm recht. Der Name seines neuen Hormonpräparates zur Potenzsteigerung, „Androgel“, bleibt weiterhin geschützt. Eickenberg kommt aus Werther und ist einer der führenden Hormonexperten Deutschlands. Der Versuch über einen Hamburger Anwalt die Löschung der Potenz-Marke, die mit Viagra aus der Tube verglichen wird, zu erwirken, ist in der Berufungsinstanz gescheitert.

Eickenberg hat bereits in den 90er Jahren ein testosteronhaltiges Gel entwickelt und dies 1997 mit der Marke „Androgel“ beim Deutschen Marken- und Patentamt eintragen lassen. Dem Urologie-Professor war vorgeworfen worden, die Marke nicht ernsthaft benutzt und damit vermarktet zu haben, weil er lediglich 30 seiner Patienten innerhalb von fünf Jahren mit dem Gelpräparat versorgt habe. Doch dass bislang nur ein kleiner Kreis von Patienten in den Genuss des Potenz-Gels gekommen sei, reicht nach Ansicht des OLG nicht aus, um dem „Androgel-Erfinder“ die Marke zu entziehen. Ein Markenprodukt müsse nicht gewinnbringend optimal verwertet werden, heißt es. KLAUS BRANDT