Langjährige Haft für Irans Ex-Außenminister

Revolutionsgericht verurteilt Ibrahim Jasdi wegen Gefährdung nationaler Sicherheit und antistaatlicher Propaganda

BERLIN taz ■ Der frühere Außenminister Irans, Ibrahim Jasdi, ist von einem Revolutionsgericht zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das berichtete die in Teheran erscheinende Tageszeitung Iran. Jasdi wurde für schuldig befunden, die nationale Sicherheit gefährdet, gegen die islamische Staatsordnung agitiert und mit oppositionellen Gruppen zusammengearbeitet zu haben. Darüber hinaus wurden ihm illegaler Waffenbesitz und Beleidigung der islamischen Staatsführung vorgeworfen.

Jasdi ist Vorsitzender der halblegalen Partei „Freiheitsbewegung“, der größten Organisation im Lager der „National-Religiösen“. Er gehörte zum engsten Kreis um Ajatollah Chomeini. In den Monaten, in denen sich der Revolutionsführer vor seiner Rückkehr nach Iran in Paris aufhielt, war Jasdi sein offizieller Pressesprecher. Nach der Revolution im Jahr 1979 wurde er zunächst Vizeministerpräsident, danach Außenminister.

In den ersten Jahren nach der Revolution fiel die Freiheitsbewegung unter ihrem damaligen Vorsitzenden, Ministerpräsident Mehdi Basargan, in Ungnade. Die konservativen Islamisten warfen Basargan und seinem Kabinett Kollaboration mit den USA vor. Chomeini bezeichnete in einer Fernsehansprache die Liberalen und Nationalisten als gefährliche Feinde der Islamischen Republik und kündigte die Zusammenarbeit auf. Nach dem Tod Basargans übernahm Jasdi den Vorsitz der Partei.

Während führende Mitglieder der Partei immer wieder verhaftet wurden, blieb Jasdi verschont. Im März 2001 wurden zahlreiche Mitglieder der „Freiheitsbewegung“ verhaftet. Jasdi, gegen den auch ein Haftbefehl erlassen wurde, hielt sich damals in den USA auf. Als er wenige Monate später nach Iran zurückkehrte, wurde er entgegen den Erwartungen nicht festgenommen, aber ständig verhört.

Jasdis Verteidiger, Mohammed Ali Dadkhah, erklärte gegenüber der BBC, er habe keine Informationen über das Urteil. Sein Mandant habe das Gericht wegen der Abwesenheit von Geschworenen abgelehnt und sei nie zu den Verhandlungen erschienen. Der Prozess gegen Jasdi hatte am 2. Oktober in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers begonnen. Offenbar wurde auch das Urteil ohne Beisein Jasdis gesprochen. Die Höhe der Haftstrafe ist bislang unbekannt.

Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die Jasdi ebenfalls anwaltlich vertritt, sagte gegenüber dpa, ihr Mandant sei mehr als fünfzigmal verhört worden. Dennoch sei unklar, weshalb er konkret angeklagt worden sei. Jasdi genießt große Popularität. Daher ist fraglich, ob dem Urteil tatsächlich eine Verhaftung folgen wird. BAHMAN NIRUMAND