EU kritisch bei Landebahn

Beim Ausbau des Flughafens in Frankfurt wird europäisches Recht verletzt

FRANKFURT/M. taz ■ Die Europäische Union könnte den Zeitplan für den Bau einer neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen erheblich durcheinander bringen. Wie die EU-Kommission jetzt mitteilte, habe die Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport EU-Recht verletzt, indem sie auf die Anwendung der so genannten Seveso-II-Richtlinie beim Raumordungsverfahren verzichtet habe. Die Richtlinie besagt, dass bei der Ausweisung neuer Flächen für die Bebauung dafür zu sorgen ist, dass es nicht zu schweren Unfällen in Industrieanlagen kommen kann. Wie die EU-Abgeordnete der Grünen, Hiltrud Breyer, gestern erklärte, seien in diesem Raumordungsverfahren gleich mehrere störanfällige Betriebe nicht untersucht worden. Vor allem nicht die in der Einflugschneise der geplanten Landebahn gelegene Chemiefabrik Ticona. Die aber sei „ein Betrieb der obersten Seveso-Klasse“. Breyer wertete das Schreiben der EU-Kommission als Indiz dafür, dass demnächst ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werde. KPK