in kürze HÜTEHUND AUF BAUERNHOF
: Hundesteuer fällig

Auch ein Bauer muss für seinen Wachhund Steuer zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden. Ein Landwirt hatte angeführt, er halte das Tier zu gewerblichen Zwecken und sei daher steuerbefreit. Nach Ansicht des Gerichts sind Bauernhöfe jedoch nicht zwingend auf einen Hund angewiesen (Az.: 11 K 3527/02). (dpa)