MÜLLENTSORGUNG
: Gilt auch für Messies

Auch wer unter krankhaftem Sammelzwang leidet, muss seinen Müll vorschriftsgemäß entsorgen. Das sogenannte Messie-Syndrom berechtige jedenfalls nicht dazu, Unrat in großen Mengen in einem Wohnhaus zu deponieren, entschied das OVG Lüneburg und bestätigte ein Urteil des VerwG Göttingen (Az.: 7 LA 13/09). (dpa)