Kein Kinderbonus bei Grundsteuer

FREIBURG taz ■ Familien müssen bei der Grundsteuer nicht besser behandelt werden als kinderlose Singles. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Familie mit drei Kindern aus Krefeld, die im eigenen Haus lebt und dafür an die Kommune Grundsteuer bezahlen muss. Nach ihrer Ansicht müsse auch bei der Grundsteuer der besondere Schutz von Ehe und Familie gelten. Familien seien wegen der Ausgaben für ihre Kinder zudem weniger leistungsfähig als Alleinstehende. Doch das Gericht hat die Beschwerde abgewiesen. Die Grundsteuer sei eine „Objektsteuer“ und beziehe sich nun mal nur auf das Haus und nicht auf die Lebensumstände der Eigentümer. Es sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, dass Familien hier wie Alleinstehende behandelt werden. CHR

Az. 1 BvR 1334/07