HAUSHALTSDIENSTE HEIM
: Steuerlich absetzbar

Bewohner von Pflegeheimen können die Kosten für Haushaltsdienste wie die Reinigung ihres Apartments, Hausmeistertätigkeiten oder auch Betreuungsleistungen in ihrer Steuererklärung absetzen. Laut Bundesfinanzhof sind 20 Prozent der Ausgaben absetzbar, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr (Az. VI R 28/08). (epd)