Schavan und die Tracht

In einer staatlichen Schule in Baden-Baden-Lichtental arbeiten schon seit Jahrzehnten christliche Nonnen als Lehrerinnen. Im Unterricht tragen sie ihre Nonnentracht. Die Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU) will daran nichts ändern, obwohl seit 1. April 2004 den Lehrern in Baden-Württemberg religiöse „Bekundungen“ in der Schule gesetzlich verboten sind. Eine Klausel im baden-württembergischen Kopftuch-Gesetz privilegiert zwar die „Darstellung christlicher Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im Juni festgestellt, dass diese Klausel so auszulegen ist, dass das „Gebot strikter Gleichbehandlung verschiedener Glaubensrichtungen“ gewahrt bleibt. Privilegiert ist deshalb nur die Darstellung der christlich-abendländischen Wertewelt, etwa das Bekenntnis zur Menschenwürde und zur Nächstenliebe. Jetzt argumentiert Schavan, bei der Nonnentracht handele es sich nicht um eine Glaubensbekundung, sondern um eine Berufskleidung. Dem widersprach inzwischen auch Aloisia Höing, Vorsitzende der Vereinigung der Ordensoberinnen Deutschlands. Die Einstufung des Nonnenhabits als Berufskleidung sei „zu eng“ und „etwas komisch“. CHR