Städte dürfen konkurrieren

MÜNSTER taz ■ Kommunale Abfallentsorgungsbetriebe können privaten Entsorgern Konkurrenz machen und auch außerhalb der eigenen Gemeindegrenzen Aufträge übernehmen. Dies hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster in zwei Eilverfahren grundsätzlich entschieden. Zwar gebe es für die wirtschaftliche Betätigung von Betrieben allgemeine Beschränkungen, doch sei die Abfallentsorgung im NRW-Gemeinderecht davon ausgenommen.

In letzter Instanz abgewiesen hat das OVG damit die Anträge von zwei Privatunternehmen. Sie hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Münster beantragt, mit der den städtischen Abfallwirtschaftsbetrieben (AWM) untersagt werden sollte, auch die Abfallentsorgung in der Nachbarkommune Emsdetten zu übernehmen. Die private Konkurrenz sah in der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit eine Wettbewerbsverzerrung, weil städtische Betriebe steuerlich privilegiert seien. KLAUS BRANDT