VERFASSUNGSGERICHT
: Zahlen statt klagen

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Autofahrer eine Missbrauchsgebühr verhängt, weil er wegen eines Fünf-Euro-Knöllchens Verfassungsbeschwerde erheben wollte. Nun muss der Mann, der in Freiburg falsch geparkt hatte, zusätzlich 200 Euro berappen: Die Klage sei „ohne jede verfassungsrechtliche Relevanz“. (afp)