Unisex-Tarife vom Tisch

Versicherer sollen nicht auf Gleichstellungsvorschriften verpflichtet werden. Nationale Finessen jedoch erlaubt

LUXEMBURG afp ■ Deutschland und andere EU-Staaten haben sich mit ihrer Ablehnung eines verbindlichen Unisex-Tarifs bei Versicherungen durchgesetzt. Wie es gestern aus den Beratungen der EU-Arbeits- und Sozialminister hieß, sei Einigkeit darüber erreicht worden, dass die EU-Gleichstellungsrichtlinie solche Bestimmungen nicht enthalten werde. Demnach wird zwar das Prinzip vorgegeben, wonach das Geschlecht bei der Prämien- und Leistungsberechnung keine Rolle spielen darf. Nach nationalem Recht dürften aber geschlechtsspezifische Versicherungstarife zugelassen werden, wenn diese versicherungsmathematisch gerechtfertigt werden.

Offen blieb zunächst, inwieweit für privatrechtliche Geschäftsabschlüsse die gleichen Vorgaben gemacht werden sollen wie für gewerbliche. Dabei gehe es unter anderem um die Frage der Beweislast dafür, dass ein privates Geschäft nicht diskriminierend gewesen sei, wie es aus informierten Kreisen hieß. Eine Einigung über die Richtlinie wurde aber noch für gestern erwartet. Die Vorschriften sollen grundsätzlich für alle Güter und Dienstleistungen angewendet werden. Insbesondere die Versicherungswirtschaft hatte sich gegen die Brüsseler Pläne gewehrt und angeführt, bei Unisex-Tarifen würden die Prämien insgesamt steigen.