Mit speziellem Auto zum Test

Automobilhersteller nutzen die Lücken im EU-Recht aus, um den Spritverbrauch zu schönen

Wessen Auto deutlich mehr Benzin verbraucht als angegeben, der hat Anspruch auf Schadenersatz

BERLIN taz ■ Dass die tatsächlichen Verbrauchswerte vieler Autos höher sind, als vom Hersteller angegeben, ist für den ADAC keine Neuigkeit. Der Club testet regelmäßig die Angaben der Hersteller auf ihre Praxistauglichkeit und stellt ebenso regelmäßig fest, dass der Verbrauch im Straßenverkehr höher liegt – um bis zu 25 Prozent.

Dass der reale Verbrauch so sehr von den Angaben der Hersteller abweicht, liegt an den Lücken in der EU-Richtlinie, die das Messverfahren vorgibt. Diese schreibt eine zwanzigminütige Testfahrt vor, während der Benzin- und CO2-Verbrauch gemessen wird. Für diese Messung dürfen die Automobilhersteller Angaben der Deutschen Umwelthilfe zufolge besondere Autos liefern, die besonders wenig Benzin verbrauchen. Möglich wird das beispielsweise durch einen extrem erhöhten Reifendruck und besondere Leichtlauföle.

Hinzu kommt, dass die Tests im Labor und unter praxisfernen Bedingungen durchgeführt werden. So werden keine Scheibenwischer benutzt, die Klimaanlage wird ausgeschaltet, und auch äußere Einflüsse wie Wind werden eliminiert. „Dadurch sinkt natürlich der Verbauch“, sagt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Nord, einer vom Kraftfahrt-Bundesamt zertifizierten Prüfstelle. Er hat damit kein Problem. Aus Gründen der Vergleichbarkeit müsse die Messung auf diese Weise erfolgen. Die Verbraucher werden seiner Meinung nach nicht beeinflusst. „Das die Ergebnisse normiert sind, steht ja überall groß dran.“

Auch die Automobilindustrie argumentiert mit der Vergleichbarkeit der Werte. Gerade das mache die zwanzigminütige Testfahrt so wertvoll, sagt Andreas Kraus vom Verband der Automobilindustrie. Deshalb könne es zu Abweichungen des Verbrauchs nach oben kommen, aber auch, wie bei modernen Dieselmotoren, durchaus auch nach unten.

Sollte der Spritverbrauch doch, wie in den meisten Fällen, höher sein, können Autofahrer auf Schadenersatz hoffen. Im Dezember 2008 gab das Stuttgarter Oberlandesgericht der Klage eines Autohalters recht. Dessen Auto hatte deutlich mehr Benzin verbraucht, als vom Hersteller beim Verkauf angegeben worden war. Die Umwelthilfe will nun weitere Musterklagen unterstützen. STEFAN SPIEGEL