Letzter Göteborg-Prozess endet mit Freispruch

Der wegen schwerer Körperletzung eines Polizisten Angeklagte kann seine Unschuld mit Hilfe eines Videos beweisen

STOCKHOLM taz ■ Mit einem unerwarteten Urteil endete der vermutlich letzte Prozess um die Unruhen im Zusammenhang mit dem EU-Gipfel in Göteborg im Juni 2001. Der eines besonders schweren Falls von Körperverletzung angeklagte Niederländer Maarten Blok wurde am vergangenen Freitag freigesprochen. Er konnte mit Hilfe von Videoaufnahmen nachweisen, dass er mit der ihm vorgeworfenen Tat nichts zu tun hatte. Stattdessen rückte der damals verletzte Polizist ins Zwielicht. Er hatte im Verfahren behauptet, in Blok den Täter wiedererkannt zu haben. Das von der Verteidigung vorgelegte Beweismaterial machte aber klar, dass dies unwahr war.

Bei der Polizeiabriegelung des Hvitfeldtska-Gymnasiums mit Hilfe einer Containerkette hatten nicht nur die Polizei, sondern auch DemonstrantInnen Videoaufnahmen gemacht. Die Polizei hielt ihre unter Verschluss und stützte sich im Verfahren gegen Blok ausschließlich auf die Aussagen von Polizeibeamten. Während diese keinen Zweifel ließen, zeigten die von Blok-Verteidiger Stig Centerwall vorgespielten Videos eindeutig, dass der Angeklagte sich zwar auf einem der Container aufgehalten hatte und von einem Polizisten heruntergestoßen wurde. Gleichzeitig jedoch schlug eine andere Person mit einer Latte auf den Polizisten ein. „Ich bin das gar nicht“, wandte dieser nach der Vorführung dieser Szene ein: „Der Beamte trägt einen Schild, ich hatte keinen.“ Damit bahnte sich der „übliche“ Prozessausgang an: Verurteilung aufgrund von Polizeiaussagen ohne Rücksicht auf Entlastungsbeweise.

Tatsächlich gelang es Bloks Verteidigung und seiner Unterstützergruppe die Videoaufnahmen technisch so zu verfeinern, dass am zweiten Verhandlungstag das polizeiliche Lügengebäude einstürzte. Man konnte nun die Nummern am Helm lesbar machen und damit die Identität des fraglichen Polizeibeamten eindeutig nachweisen. Dass er etwa zu zwei verschiedenen Zeitpunkten von zwei unterschiedlichen Personen mit einer Latte angegriffen worden war, hatte er selbst nie behauptet.

Das Gericht brauchte nur wenige Minuten um zum Freispruch „wegen nicht auszuräumender Zweifel“ zu kommen.

REINHARD WOLFF