BGH weist Klage Dresdens zurück

KARLSRUHE ap ■ Der günstige Kauf ostdeutscher Grundstücke nach dem so genannten Modrow-Gesetz in den 90er-Jahren ist rechtens gewesen. Die Käufer müssen keine Nachzahlungen befürchten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies gestern in einem Pilotverfahren eine Klage der Stadt Dresden rechtskräftig ab und entschied, dass die Verträge wirksam sind. Die sächsische Landeshauptstadt hatte im Nachhinein einen Grundstücksverkauf für sittenwidrig erklären lassen und einen deutlich höheren Preis erzielen wollen. Hans Modrow hatte als DDR-Ministerpräsident am 7. März 1990 das nach ihm benannte Gesetz auf den Weg gebracht. Danach konnten Ostdeutsche zu besonders günstigen Preisen ein Grundstück kaufen, das zu DDR-Zeiten dem Staat gehört hatte und auf dem sie ihr Haus gebaut hatten. Das Gesetz war erlassen worden, um Ostdeutschen einen Anreiz zu geben, in den neuen Bundesländern zu bleiben. Außerdem sollten Immobilienbesitzer die nötige Sicherheit für die Aufnahme von Hypothekenkredite bei den Banken erhalten (Az : BGH V ZR 339/03).