MIETERHÖHUNG
: Auch ohne Mietspiegel

Vermieter müssen bei einer Mieterhöhung nicht eigens den Mietspiegel an ihre Mieter schicken, wenn die Unterlagen allgemein zugänglich sind. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von gestern. Es sei dem Mieter zumutbar, sich den ohne Weiteres zugänglichen Mietspiegel selbst zu beschaffen, so die Richter. (dpa)