Althaus-Urteil ist rechtskräftig

LEOBEN/LEIPZIG ap/afp ■ Das Urteil über Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU), der bei der Landtagswahl im August wieder antreten will, ist jetzt rechtskräftig. Dies teilte die Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben am Freitagnachmittag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte auf einen Einspruch verzichtet. Althaus war am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro verurteilt worden. Die Dauer der Rehabehandlung von Althaus ist weiter offen, so ein Sprecher der Klinik in Allensbach, wo der CDU-Politiker wegen seiner bei dem Skiunfall erlittenen schweren Kopfverletzungen behandelt wird. Voraussichtlich am 17. März wollen die Ärzte über den Heilungsverlauf berichten.

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