Geldstrafe für Althaus

Der Ministerpräsident von Thüringen muss 33.000 Euro Geldstrafe zahlen und 5.000 Euro Schmerzensgeld

WIEN/ERFURT ap/dpa ■ Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit seinem Skiunfall in Österreich zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro verurteilt worden. Althaus, der an der überraschend angesetzten Verhandlung im österreichischen Irdning am Dienstagnachmittag nicht teilnahm, muss außerdem 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Frau zahlen, die bei dem Unfall am Neujahrstag getötet worden war. Bei der Geldstrafe wurden 180 Tagessätze zu jeweils 185 Euro zugrunde gelegt. Der 50-jährige CDU-Politiker hatte zuvor die „Verantwortung für sein Handeln“ bei dem Unfall übernommen, bei dem er selbst schwere Kopfverletzungen erlitten hatte. Wie das Gericht mitteilte, wurde er der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig. Grundlage war demnach das Geständnis des 50-jährigen CDU-Politikers. Das Gericht verhängte für den Fall, dass die Geldstrafe nicht gezahlt würde, 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Althaus muss auch die Kosten des Strafverfahrens tragen.

Der Prozess war überraschend am Dienstagnachmittag anberaumt worden. Dies hatte der Verteidiger erst kurz zuvor beantragt, offenbar um einen Medienrummel zu vermeiden. Rechtsanwalt Walter Kreissl teilte mit, Althaus sei geständig und stimme der Verlesung der Ermittlungsergebnisse zu. Althaus hält sich derzeit noch zur Behandlung seines Schädel-Hirn-Traumas in der Reha-Klinik in Allensbach am Bodensee auf. Er soll am 14. März wieder zum Spitzenkandidaten der CDU für die Landtagswahl in Thüringen nominiert werden.