embargoverstöße

Zehn Verfahren

Am 6. August 1990 beschlossen die Vereinten Nationen umfassende Sanktionen gegen den Irak. Nach der Resolution 661 ist die Ein- und Ausfuhr jeglicher Art von Waren oder Rohstoffen aus dem Irak in die Europäische Gemeinschaft und umgekehrt verboten. Zu den wenigen Ausnahmen vom generellen Einfuhrverbot gehören medizinisches Material, Nahrungsmittel und andere humanitäre Hilfsgüter. Seit Bestehen des Irak-Embargos wurden in Deutschland mindestens zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet. WAHN