Finanzämter kulant

Die Erbschaftsteuer wird gestundet, wenn Existenz des Unternehmens bedroht ist. SPD will Schutz verbessern

BERLIN taz ■ Die Erbschaftsteuer stellt für Firmen in der Regel keine Bedrohung dar. Denn die Finanzämter stunden die Steuer, wenn der Betrieb durch die Zahlung in ernste Probleme geraten könnte.

Im Fall von Müller-Milch könnte das so aussehen: Zwar sieht das Gesetz eine Belastung des Eigenkapitals bei Vererbung von 30 Prozent vor. Bei 500 Millionen Euro Eigenkapital würde das eine Steuer von 150 Millionen ausmachen, nicht aber 200 Millionen, wie Firmenchef Theo Müller erklärt. Sollte diese Zahlung für den Betrieb nicht verkraftbar sein, kann das Finanzamt die Summe auf zehn Jahre verteilen. Dann würden jährlich noch 15 Millionen Euro Erbschaftsteuer fällig.

Die Stundung der Steuer wird gegenwärtig in der Praxis gewährt – im Gesetz steht sie freilich nicht. Die SPD denkt jetzt darüber nach, dies zu ändern. Ein Antragsentwurf für den SPD-Parteitag im November stellt in Aussicht, vererbte Firmen gesetzlich zu schützen.

Auch an anderen Punkten soll die Erbschaftsteuer überarbeitet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Immobilien als zu gering bezeichnet hat, soll in Zukunft der Verkehrswert eines Hauses oder Grundstücks zur Grundlage gemacht werden. Heute berechnen die Finanzämter die Erbschaftsteuer auf Basis des in der Regel viel niedrigeren Ertragswertes. Dadurch geht dem Staat bis zur Hälfte der Steuer verloren. Besonders groß ist der Unterschied zwischen höherem Verkehrs- und niedrigerem Ertragswert bei unbebauten Grundstücken.

An der Höhe der Sätze der Erbschaftsteuer will die SPD offenbar nichts ändern. Heute liegt die maximale Belastung für nahe Angehörige bei 30 Prozent, insgesamt bei 50 Prozent.

HANNES KOCH