Mit Vollmacht in die Zentraldatei

Diese kann künftig regeln, wer im Krankheitsfall Entscheidungen trifft. Weitere Gesetzesänderungen ab 1.8.: Steuer auf Alcopops, Telefon-Wucher wird erschwert

BERLIN taz ■ Der August beginnt, und vieles wird anders – zumindest aus rechtlicher Sicht. So tritt am 1.8. das Gesetz zur „Registrierung von Vorsorgeverfügungen“ in Kraft. In einer zentralen Datenbank in der Bundesnotarkammer kann künftig jeder eine Vollmacht hinterlegen. Sie regelt, wer für einen entscheiden soll, falls man selbst zu krank oder geistig verwirrt ist. Im Ernstfall sollen Ärzte, Familien und Gerichte schnell den Bevollmächtigten ermitteln können, so die Idee. Noch muss einen Notar einschalten, wer sich in der Datenbank eintragen lassen möchte. Ab dem Herbst soll das auch direkt und online möglich sein.

Teurer wird das Leben für die Fans der so genannten Alcopops. Die Mischgetränke aus süßer Brause und Hochprozentigem werden zusätzlich besteuert, pro Flasche mit 80 bis 90 Cent. Die Mehreinnahmen fließen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zudem muss auf jeder Alcopop-Flasche ein Aufdruck prangen, der die Abgabe an Jugendliche untersagt. Auch kostenlose Zigarettenproben und Minipacks zum Niedrigpreis sind künftig verboten.

Enden soll mit diesem Monat überdies der Telefonwucher. Der Preis einer 0190er-Nummer muss künftig auch bei Anrufen übers Handy angesagt werden. Bislang galt dies nur für Festnetzkunden. Zu Beginn jedes Gesprächs mit einer 0190- oder 0900-Nummer erhält der Kunde nun kostenlos die Auskunft, wie teuer der Anruf sein wird.

Bereits am Donnerstag trat das Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung in Kraft. Straftäter können nach dem Haftende weggesperrt bleiben, auch wenn dies ursprünglich gar nicht angeordnet war. Stellt sich erst im Gefängnis heraus, wie gefährlich der Täter ist, ist die Dauerverwahrung möglich.

Härter werden die Zeiten auch für Schwarzarbeiter. Vor allem illegale gewerbliche Beschäftigung wird ab August entschlossener bekämpft: Schwarzarbeit auf dem Bau, in der Kneipe, bei Taxiunternehmen, Reinigungsdiensten und in Spielhallen. Die Regierung hofft auf Zusatzeinnahmen von einer Milliarde Euro. Wer seine private Putzfrau nicht anmeldet, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Gelegentliche Hilfe unter Nachbarn bleibt weiterhin zulässig.COSIMA SCHMITT