52.975 stimmen für Grundeinkommen

Greifswalder Tagesmutter findet Tausende von UnterstützerInnen für die Forderung nach 1.500 Euro für alle

Bürgerinnen und Bürger können seit dem Jahr 2005 auch online Petitionen beim Bundestag einreichen. 500 Zeichen Platz haben sie für ihre Forderung, 3.000 weitere für eine Begründung. Danach können sich sechs Wochen lang Unterstützer der Petition im Netz eintragen. Seit Oktober des vergangenen Jahres müssen sich aber auch die Mitunterzeichner online zuerst registrieren, um doppelte Stimmabgaben zu vermeiden. TAZ

Internet: epetitionen.bundestag.de

BERLIN taz ■ 52.975 Menschen haben die Onlinepetition für ein bedingungsloses Grundeinkommen bis zum Ablauf der Frist am Dienstag unterzeichnet. Damit ist die Petition die mit Abstand erfolgreichste Interneteingabe, seit sich von Oktober an Mitunterzeichner zuerst registrieren müssen, bevor sie abstimmen.

Nun werden je ein Berichterstatter von Regierung und Opposition ernannt, die sich der Forderung annehmen und dann dem Petitionsausschuss des Bundestags eine Empfehlung vorlegen, sagte ein Sprecher des Ausschussdienstes. Dann entscheidet sich, ob die Petition zurückgewiesen wird oder den Bundestagsfraktionen oder der Bundesregierung vorgelegt wird.

Ob die Petentin Susanne Wiest, eine Tagesmutter aus Greifswald, zu ihrer Forderung angehört wird, ist noch offen. Die Grenze hierfür liegt bei 50.000 Stimmen, die aber eigentlich innerhalb der ersten drei Wochen eingegangen sein müssen. Dies war bei Wiest aber nicht der Fall.

Wiest hatte Ende Dezember beim Bundestag eine Petition zur Einführung eines Grundeinkommens von 1.500 Euro für alle Erwachsenen und von 1.000 Euro für jedes Kind eingereicht (taz berichtete). „Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten, erscheint mir die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als guter Lösungsweg“, begründete Wiest ihre Petition. Ursprünglich sollte die Frist für Mitunterzeichner bereits zum 9. Februar enden, doch wegen des großen Ansturms brach der Server zwischenzeitig zusammen, sodass die Frist nochmals um acht Tage verlängert wurde. Bis zu einer Entscheidung des Bundestags, wie er mit der Petition umgeht, sei es weiterhin möglich, per Brief, Fax oder Postkarte seine Unterstützung zu signalisieren, heißt es auf der Homepage des Petitionsausschusses. WOS