Autobahnraser in der Berufung

KARLSRUHE dpa ■ In der Berufungsverhandlung des Karlsruher Autobahnraser-Prozesses hat die Verteidigung gestern Freispruch gefordert. Staatsanwalt Matthias Marx hielt dagegen die Schuld des angeklagten 35-jährigen DaimlerChrysler-Ingenieurs für erwiesen. Er sprach sich für eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren ohne Bewährung aus. In der Vorinstanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe eine 18-monatige Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten verhängt. Er soll am 14. Juli 2003 durch Drängelei auf der A5 den Tod einer 21-jährigen Frau und ihres 2-jährigen Kindes verschuldet haben. Die junge Frau hatte das Lenkrad verrissen und war mit ihrem Wagen in eine Baumgruppe gerast. Der Ingenieur bestreitet vehement jegliche Beteiligung an dem Unfall. Der Verteidiger berief sich auf Berechnungen eines Verkehrssachverständigen. Danach habe der Angeklagte den Unfallort erst einige Minuten nach dem Vorfall passiert haben können.