Polizei verzichtet auf Arzt

Trotz Freispruch in der ersten Instanz: Diebstahlsbeschuldigter Arzt wird nicht mehr für Polizeinotfälle gerufen. Im Rechtsmedizinischen Institut weiß man davon nichts

bremen taz ■ Der Freispruch des Bremer Amtsgerichts ist dem Mediziner noch nicht zugestellt worden. Doch schon ist klar: Trotz des für ihn vorerst günstigen Ausgangs einer Diebstahls-Anklage wird der 55-jährige Arzt nicht mehr für die Ordnungshüter arbeiten. „Die Bremer Polizei wird die Dienste dieses Herrn definitiv nicht mehr in Anspruch nehmen“, sagte der Sprecher der Polizei, Dirk Siemering, gestern auf Nachfrage. Dies gehe auf Vereinbarungen innerhalb der Kriminalpolizei zurück.

„Mir hat noch keiner gesagt, dass dieser Arzt nicht mehr für die Polizei arbeiten soll“, reagierte darauf der ehemalige Chef des Angeklagten, der Leiter des Bremer Instituts für Rechtsmedizin, Michael Birkholz. Erst vor wenigen Wochen habe der Polizeipräsident ihm noch gesagt, dass dieser Mediziner nach einem Freispruch auch wieder für die Polizei tätig werden könne. Da durch den Widerspruch der Staatsanwaltschaft das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann das jedoch dauern.

Der Mediziner war beschuldigt, im Januar dieses Jahres aus der Wohnung einer Toten rund 1.000 Euro entwendet zu haben, die die Polizei dort zuvor sichergestellt hatte. Nachdem das Geld bei dem Verdächtigten gefunden wurde, hatte die Polizei die Zusammenarbeit mit dem Mann aufgekündigt. Dieser hatte seit über zehn Jahren als freier Mitarbeiter für den Beweisärztlichen Dienst gearbeitet – eine Firma von Institutsleiter Birkholz, die überwiegend im Dienst der Polizei zum Einsatz kommt und unter anderem Blutalkoholtests durchführt, aber auch mutmaßlichen Dealern Brechmittel zwangsverabreicht.

Die Polizeibeamten hatten den Fall umgehend zur Anzeige gebracht. Der Arzt und sein Verteidiger hatten unterdessen von Anfang an auf einer Verkettung merkwürdiger Zufälle bestanden. So seien die Geldscheine sowie ein Notizbuch und eine weitere kleine Börse der Verstorbenen – vom Beschuldigten selbst unbemerkt – in dessen Arzttasche gerutscht. Der Richter erkannte Zweifel an der Schuld und nun wird sich das Landgericht mit dem Fall befassen müssen, der innerhalb der Staatsanwaltschaft den Status einer Berichtssache erreicht hatte: Der Chef wurde auf dem Laufenden gehalten. ede