Fluglotsen dürfen streiken

Gericht weist Beschwerde der Deutschen Flugsicherung zurück. Neu gegründete Gewerkschaft ist Tarifpartner

FRANKFURT/MAIN dpa/afp ■ Die deutschen Fluglotsen dürfen grundsätzlich streiken. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hessen gestern in Frankfurt im Eilverfahren und wies damit eine Beschwerde der Deutschen Flugsicherung (DFS) zurück. Ein DSF-Sprecher kündigte an, jetzt mit der Gewerkschaft der Flugsicherung (Gdf) Tarifverhandlungen aufzunehmen, um einen Arbeitskampf zu vermeiden.

Der Streit hatte sich an der Frage entzündet, ob die Deutsche Flugsicherung die GdF ähnlich wie Ver.di als Tarifpartner anerkennen muss. Die Flugsicherung hatte argumentiert, die GdF erfülle dazu nicht die formalen Voraussetzungen. Dem folgte das Gericht aber nicht. Der vorsitzende Richter erklärte, er gehe davon aus, dass sich die Gewerkschaft der Folgen bewusst ist, wenn sie tatsächlich zu einem Arbeitskampf schreiten sollten.

Die Fluglotsen hatten sich voriges Jahr von Ver.di abgespalten und verlangten Verhandlungen mit der DFS. Nach der Weigerung des Unternehmens hatte sich in einer Urabstimmung im Mai eine Mehrheit der GdF-Lotsen für einen Streik ausgesprochen, der jedoch wegen des laufenden Gerichtsverfahrens ausgesetzt wurde (Az. 9 SaGa 593/04).