Raucherklage abgewiesen

HAMM taz ■ Im bundesweit ersten Raucherprozess wird es keine Fortsetzung geben. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat gestern ohne mündliche Verhandlung die Rechtsbeschwerde eines 57-jährigen Frührentners gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg von November 2003 durch Beschluss verworfen. Die Raucherklage sei erfolglos und habe keine grundsätzliche Bedeutung, heißt es.

Die Arnsberger Richter hatten die Klage des Rauchers in vollem Umfang abgewiesen. Im Urteil waren jegliche Schmerzensgeldansprüche abgelehnt worden, weil der Kläger sich seine Gesundheitsschäden durch “eigenverantwortliches Handeln“ selbst zuzuschreiben habe. Der 57-Jährige, durch den Tabakkonsum gesundheitlich angeschlagen, hatte auf Schmerzensgeld in Höhe von 213.000 Euro geklagt, da sich in den Zigaretten Sucht fördernde Stoffe befinden, weshalb er vom blauen Dunst nicht loskomme. K. BRANDT