Kirchenstörer vorerst wieder frei

Verurteilte Berliner Dauerprotestler gehen nach Urteil in Mainz in die zweite Instanz

Der Berliner Kirchenstörer Andreas Roy und sein Komplize haben gegen die von einem Gericht in Mainz (Rheinland-Pfalz) verhängte Gefängnisstrafe Berufung eingelegt. Damit bleiben die beiden Randalierer, die kürzlich in Mainz und schon etwa 50-mal in Berlin mit Zwischenfällen in Kirchen Ärger erregten, weiterhin auf freiem Fuß. Wie ein Sprecher des Mainzer Amtsgerichts gestern mitteilte, geht der Prozess nun in zweiter Instanz ans Landgericht.

Roy und der 29-jährige Christian Arnold waren vor einer Woche in Mainz zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie am Tag zuvor einen vom ZDF übertragenen Gottesdienst im Mainzer Dom gestört hatten. Die beiden Berliner hatten die Predigt von Bischof Kardinal Karl Lehmann mit einem Megafon niedergebrüllt und Leuchter, Schalen und Kelche vom Altar gerissen.

Der Mainzer Richter hatte von einer Bewährung abgesehen, weil die Männer wegen zahlreicher ähnlicher Taten bereits im Mai dieses Jahres in Berlin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden waren.

In Berlin haben die Störer in Kirchen Hausverbot. Nach Angaben der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz hat die Polizei hier vor dem Hintergrund solcher Zwischenfälle schon länger ein wachsames Auge auf Gottesdienste. „Kirchenstörungen in Deutschland sind aber kein Trend. Es handelt sich um Einzelfälle“, hieß es bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover. In Berlin hatten die Täter bei ihren Angriffen vor allem gegen Homosexualität und Abtreibung polemisiert.

DPA, TAZ