Generalin greift durch

Attacken auf LehrerInnen sind keine Privatsache: Staatsanwaltschaft will Übergriffe verstärkt ahnden

Bremen taz ■ Die Staatsanwaltschaft soll Angriffe auf PädagogInnen ernster nehmen. „Lehrer haben Anspruch auf den Schutz des Staates“, stellte gestern Justizstaatsrat Ulrich Mäurer klar. Weil die PädagogInnen „schließlich nicht zum Privatvergnügen“ unterrichteten, müssten Übergriffe auf sie strafrechtlich geahndet werden. Es sei falsch, Geschädigte auf Zivilklagen zu verweisen.

Anlass dieser Erklärung waren Proteste eines Lehrerkollegiums gegen die Entscheidung eines Staatsanwaltes. Dieser hatte ein Strafverfahren eingestellt und einen verprügelten Lehrer auf die Möglichkeit einer Zivilklage hingewiesen. Das wollte die Belegschaft der Schule nicht hinnehmen, da der 59-Jährige während der Arbeit beschimpft und verletzt worden war. Seine Angreifer waren schulfremde junge Männer, die der Lehrer ans Sekretariat verwiesen hatte. Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer wies die Staatsanwaltschaft nun an, das zuvor eingestellte Verfahren wieder aufzunehmen.

Auch in einem weiteren Fall soll nun Anklage wegen Beleidigung erhoben werden. Der 19-jährige Schüler soll einen Mathematik-Lehrer wegen einer schlechten Benotung bei einer Klassenarbeit beschimpft haben. Staatsrat Mäurer erklärte dazu, Strafrecht könne Pädagogik nicht ersetzen, wohl aber „ein letztes Mittel“ sein. „Wegschauen ist falsch.“ ede