Urteilsschrift zu Abmahnanwalt

BERLIN taz ■ Die schriftliche Begründung des Landgerichts Berlin gegen den Internet-Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth liegt vor. Gravenreuth hatte ein Berufungsverfahren gegen die taz verloren. Es ging um die Abmahnung für eine E-Mail. Das Landgericht verurteilte ihn im September 2008 zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs. In der Begründung sind nun unter anderem die bisherigen Strafen des Münchner Anwalts aufgelistet. Sie ist zu lesen auf www.eisenberg-koenig.de/entscheidungen.php.