abschiebereien
: Das Gesetz ist das Problem

Die kongolesische Familie Familie Nduala-Kamisa, die sich Anfang des Jahres in Brandenburg an der Havel 80 Tage im Kirchenasyl aufgehalten hatte, erhält keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Die Berliner Innenverwaltung will einen Kongolesen abschieben, trotz Bedenken selbst aus dem Auswärtigen Amt. Der in Rathenow lebende Togolese Orabi Mamavi, der mehrfach Opfer rassistischer Überfälle wurde, soll im September abgeschoben werden. Drei Meldung aus diesem Monat. Drei Meldungen, die zeigen, dass Flüchtlingspolitik in Deutschland vielleicht noch mit Recht und Gesetz vereinbar ist, aber keinesfalls mehr mit Menschlichkeit.

Kommentar von GEREON ASMUTH

Die zuständigen Behörden setzen offenbar lieber auf menschenverachtenden Zynismus. Wie anders ist es zu erklären, dass der togolesischen Botschaft ausgerechnet der Mitgliedsausweis einer drangsalierten Oppositionspartei vorgelegt wird, um dem Abzuschiebenden Reisepapiere zu verschaffen. Kann man noch direkter vorgehen? Ja, man kann. Etwa wie der 25-Jährige, der den Togolosen auf offener Straße verletzte und rassistisch beleidigte. Und macht das noch einen Unterschied? Ja, der 25-Jährige wurde zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Menschenverwalter in den Behörden dürfen sich hingegen auf Gesetzestexte berufen. Und geschlagen wird der Afrikaner schließlich frühestens wieder in seinem Heimatland.

Es gab gestern noch eine Meldung: Die von Abschiebung bedrohte vietnamesische Familie Nguyen aus Altlandsberg darf in Brandenburg bleiben. Bis Jahresende. Einen endgültigen Status könne der Landkreis der Familie nicht geben. Laut Gesetz. Deutlicher kann man das Problem nicht benennen.