DIE VEREINBARUNG

Die „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft“ vom 2. Juli 2001 ist ein Kompromiss, auf den sich der Bundeskanzler einließ, nachdem die Arbeitgeberverbände eine Verabschiedung des bereits fertigen Gleichstellungsgesetzes erfolgreich blockiert hatten. Die Unternehmer verpflichteten sich in dem Papier unter anderem, „betriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit“ zu treffen, den „Anteil von Frauen in Führungspositionen“ zu erhöhen und die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu verbessern. MitarbeiterInnen sollen an der Konzeption und Umsetzung beteiligt werden. Ende des Jahres 2003 sollte eine „hochrangige Gruppe“ die erzielten Fortschritte bilanzieren. Unterzeichnet ist die Vereinbarung unter anderem von der damaligen Bundesfrauenministerin Christine Bergmann und dem Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt. MAG