Knast wegen Erpressung von Liechtensteiner Bank

Rostocker Richter verurteilen drei Männer, weil sie sich mit Hilfe von brisanten Kundendaten bereichern wollten

ROSTOCK AP/dpa ■ Wegen der millionenschweren Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) mit gestohlenen Kontodaten muss der Hauptangeklagte Michael S. für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Rostock verurteilte ihn am Freitag wegen Erpressung sowie versuchter Erpressung. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.

Die beiden Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen verurteilt. Laut Anklage beschafften die drei Männer im Alter von 41 bis 50 Jahren mehr als 2.300 Datensätze von deutschen LLB-Kunden und erpressten damit von der Bank insgesamt 9 Millionen Euro. Zudem versuchten sie demnach, vier Kunden der Bank zu erpressen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den vorbestraften Hauptangeklagten sechs Jahre und acht Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die beiden mutmaßlichen Mittäter sollten zu je drei Jahren und neun Monaten verurteilt werden. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie sah es als strafmildernd an, dass dem Gericht die Kontoauszüge übergeben wurden. In der Folge konnte die Staatsanwaltschaft bundesweit fast 1.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Der Fall steht nicht im Zusammenhang mit dem durch die Durchsuchung beim früheren Postchef Klaus Zumwinkel bekanntgewordenen Ankauf gestohlener Daten der Liechtensteiner LGT-Bank.