„Völlig im Rahmen“

RAINER KULLEN, 61, ist Rechtsanwalt und Steuerberater in Sindelfingen. Seine Kanzlei vertritt einige Dutzend Liechtenstein-Fälle.

Rechtsanwalt Rainer Kullen zum Steuerstrafprozess gegen Klaus Zumwinkel

taz: Sind Sie gespannt auf das Urteil über Klaus Zumwinkel?

Rainer Kullen: Überhaupt nicht. Das steht vermutlich schon fest. Wenn für einen Steuerprozess nur zwei Verhandlungstage geplant sind, dann hat es offensichtlich schon eine Absprache zwischen Angeklagtem und Gericht gegeben: Herr Zumwinkel gesteht und bekommt dafür eine relativ milde Strafe.

Was heißt „relativ milde“?

Ich gehe davon aus, dass Herr Zumwinkel zu eineinhalb bis zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird. Hinzu kommt eine Bewährungsauflage, die nach bisheriger Praxis in Bochum 200 Prozent der hinterzogenen Steuern beträgt, also etwa 1,9 Millionen Euro.

Höhlen solche Deals zwischen Gericht und Angeklagtem nicht das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz aus?

Ich finde, wir sollten den Begriff „Deal“ vermeiden. Er klingt so, als ob da etwas Unlauteres passiert. Ich spreche lieber von Absprachen, die ich auch für legitim halte. Ein Geständnis hat sich schließlich schon immer strafmindernd ausgewirkt. Und dass einem Angeklagten das Geständnis leichter fällt, wenn er weiß, was ihm das an Strafminderung bringt, liegt auf der Hand. Außerdem kann eine unnötig lange Verfahrensdauer vermieden werden.

Sie halten die vermutliche Strafe für Zumwinkel also für schuldangemessen?

Ja, eine Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren wäre völlig im Rahmen. INTERVIEW: CHRISTIAN RATH