Es geht ums Geld

Der Staat verschnürt das Säckel

Die Riester-Rente wird staatlich bezuschusst und soll dadurch Menschen motivieren, außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Privat. Deshalb sei sie anders zu behandeln als private Versicherungen, argumentieren Arbeitsmarktpolitiker – die jedoch auch gespannt sein dürften, ob eine solche Ausnahmeregelung vor Gericht lange Bestand haben wird. Schon gibt es erste Urteile, die Zweifel nähren. Auch Experten kritisieren die Ungleichbehandlung und sprechen von „Gerechtigkeitslücke“. Derweil werden Betroffene sich vor allem gut beraten lassen müssen, wenn ihre privaten Rentenersparnisse als Vermögen berechnet werden.

Sie sollten beispielsweise wissen, dass Versicherungspolicen, die Dritte für ArbeitslosenhilfebezieherInnen abgeschlossen haben, nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt werden dürfen.

Auch gilt der Rückkauf einer Versicherung nur dann als zumutbar, wenn der dadurch verursachte Verlust nicht mehr als zehn Prozent des Versicherungswertes ausmacht. Anders als bei der Sozialhilfe wird selbstbewohntes Eigentum bislang bei der Arbeitslosenhilfe nicht angegangen.

Völlig ungewiss ist noch, wie die Regelungen nach der Neuordnung der Arbeitslosenversorgung aussieht. Das so genannte Arbeitslosengeld II soll künftig statt Arbeitslosenhilfe an den Arbeitslosengeldbezug anschließen, die Bezüge auf Sozialhilfe-Niveau abgesenkt werden. Offen ist bisher, wie Renten und Vermögen für das Arbeitslosengeld II berücksichtigt werden. Die Rentenproblematik sei bekannt, heißt es aus der Bundestagsfraktion der SPD. Nach der Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren angeschoben werden. Ein rot-grüner Entwurf liegt noch nicht vor. Er wird es schwer haben: Das Gesetz muss auch durch den Bundesrat – dort haben CDU und FDP die Mehrheit.  ede