Sieg für jüdisches Zentrum in Leipzig

Verwaltungsgericht lehnt Einspruch von Anwohnern ab, doch ist ein weiteres Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht möglich. Bürgermeister begrüßt Urteil

LEIPZIG dpa ■ Das jüdische Begegnungszentrum in Leipzig kann gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat gestern Klagen von Anwohnern, die die Einrichtung verhindern wollten, abgewiesen. Die Richter sahen keine Gründe für einen Baustopp. Das Projekt habe für die Anwohner keine unzumutbaren Folgen. Damit bestätigte die 4. Kammer ihr Urteil aus dem Eilverfahren im März. Der Vorsitzende der Israelitischen Gemeinde, Küf Kaufmann, war erleichtert. Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee (SPD) begrüßte die Entscheidung und zeigte kein Verständnis für die „teilweise absonderliche“ Argumentation der Kläger.

Ausgestanden ist der Streit nach Auffassung der Israelitischen Gemeinde aber nicht. Sie geht davon aus, dass die Kläger vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen ziehen. Dort liegt bereits eine Beschwerde gegen die frühere Leipziger Entscheidung vor. „Wir hoffen gleichwohl, dass noch in diesem Jahr mit dem Bau des Zentrums begonnen werden kann“, sagte der Anwalt der Gemeinde, Martin Maslaton.

Die Stadt Leipzig hatte bereits im Herbst 2002 die Baugenehmigung für den Aus- und Umbau des ehemaligen jüdischen Altenheims erteilt. Der 3,8 Millionen Euro teure Bau wird vom Land Sachsen und der Stadt gefördert.

Der Prozess war von einer Protestkundgebung des Bündnisses gegen Antisemitismus begleitet worden, das den Klägern antisemitische Motive vorwirft. Dies wies einer der Kläger, der als Einziger vor Gericht erschienen war, zurück. Seine Vorfahren seien selbst jüdischer Herkunft gewesen, sagte er. Ihm gehe es nur um den Werterhalt der Häuser. Nach Auffassung der Kläger widerspricht der geplante Bau der „Eigenart des Baugebiets“. Zudem könne das Zentrum Ziel terroristischer Anschläge sein, hieß es.