DGB: Nicht falsch verschmelzen

BERLIN taz ■ Die von der Europäischen Kommission geplante Richtlinie zur grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften beruht auf falscher Rechtsgrundlage. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), das gestern in Berlin vorgestellt wurde. Nach dem Kommissionsentwurf fallen ArbeitnehmerInnen unter das Mitbestimmungsrecht am Sitz der verschmolzenen Gesellschaft. „Dies lädt Unternehmen geradezu dazu ein, das teilhabeorientierte deutsche Mitbestimmungsmodell zu unterlaufen“, sagte DGB-Vorstand Dietmar Hexel. Der DGB fordert, dass die Mitbestimmung bei Kapitalgesellschaften genauso geregelt wird wie bei Europäischen Aktiengesellschaften. Dort müssen die Gesellschaften vor ihrer Verschmelzung grundsätzlich über die Mitbestimmung verhandeln müssen. MKR