Gesetze im Müll

NRW verabschiedet sich von unnötigen Gesetzen. Innenminister Fritz Behrens: „Überregulierung lähmt“

DÜSSELDORF taz ■ Nordrhein-Westfalen will unnötige Landesgesetze und -verordnungen entsorgen. „Überregulierung lähmt die Gesellschaft und verursacht überflüssige Kosten“, sagte NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) gestern in Düsseldorf. Der Landtag entscheidet heute über das erste von drei Gesetzen „zur Befristung des Landesrechts NRW“.

Das gesamte Landesrecht von 1946 bis 2004 kommt auf den Prüfstand. „Bis Ende 2004 werden dem Landtag alle unsere Vorschläge für die Rechtsbereinigung vorliegen“, so Behrens. Das erste Gesetz umfasst 196 Vorschriften (83 Gesetze und 113 Rechtsverordnungen) aus dem Zeitraum von 1946 bis 1966. Davon sollen 56 (15 Gesetze und 41 Rechtsverordnungen) aufgehoben werden. „Rund 30 Prozent aller Rechtsvorschriften aus den ersten zwanzig Jahren unseres Landes abzuschaffen – das beweist enormen Reformwillen“, lobte sich Behrens selbst.

Sofort aufgehoben werden zum Beispiel Gesetze, die Gemeindegrenzen festlegen, da diese Gesetze keine weitere Rechtswirkung haben. Deutsch-niederländische oder deutsch-belgische Vereinbarungen aus den 1960er Jahren sind mit vollzogenen Grenzberichtigungen gegenstandslos geworden. Die Bekanntgabe von Erlassen bedarf nach heutigem Rechtsverständnis keines Gesetzes. Künftig muss das in Nordrhein-Westfalen geltende preußische Recht nicht mehr bereinigt und das ländliche Siedlungswesen nicht mehr vereinfacht werden. „Viele Vorschriften aus der Zeit zwischen 1946 und 1966 sind veraltet“, erklärte der sozialdemokratische Innenminister. TEI