Entscheidung gegen Dosenpfand

EU-Generalanwalt hält Dosenpfand auf Mineralwasser für unzulässig. Trittin: Pfand für alle anderen Getränke bleibt. Grundsätzliche Kritik am Dosenpfand nimmt zu

BRÜSSEL rtr/taz ■ Deutschland hat im Streit mit der EU-Kommission über das Dosenpfand einen ersten Rückschlag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Der EU-Generalanwalt empfahl gestern dem Gerichtshof in Luxemburg, die Vorschriften für Mineralwasser als Verstoß gegen Regeln des EU-Binnenmarktes einzustufen. In den weitaus meisten Fällen folgt der EuGH den Empfehlungen der Generalanwälte.

Der Generalanwalt erklärte, Deutschland habe gegen EU-Recht verstoßen, indem es an der Quelle abzufüllendes Mineralwasser in die Vorschriften über Pfand für Einwegverpackungen einbezogen habe. Für diese Mineralwasser gebe es einen besonders hohen Aufwand für Mehrweg, weil die leeren Flaschen über große Entfernungen zur Quelle transportiert werden müssen. Dies treffe ausländische Hersteller besonders, weshalb sie stärker als deutsche auf Einwegflaschen zurückgegriffen hätten (Az.: C-463/01).

Schließt sich der EuGH dem Votum an, dann würden ausländische Mineralwässer künftig nicht mehr berücksichtigt werden, erklärte daraufhin der grüne Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Zugleich erklärte er aber: „Die Pfandpflicht für alle anderen Getränke würde jedoch bestehen bleiben.“ Ein Gerichtssprecher betonte denn auch, in dem Verfahren sei es nicht grundsätzlich um das von der Kommission kritisierte Dosenpfand gegangen. In jedem Fall wird deren Position aber gestärkt. Schon vor zwei Wochen hatte Brüssel Deutschland zu Änderungen aufgefordert und mit einer Klage vor dem EuGH gedroht. Rot-Grün hat bis Ende Juni Zeit zu reagieren.

Zudem kritisierte der Generalanwalt dann doch zentrale Vorschriften der deutschen Verpackungsverordnung. „Die Erhebung von Pfand auf Einwegverpackungen ist wohl kein geeignetes Mittel, um Mehrweg zu fördern“, erklärte er. Auch lasse die Bundesregierung Umweltbelastungen wie die Reinigung der Flaschen, Kraftstoffverbrauch und eine höhere Verkehrsdichte bei Mehrweg außer Acht. Trittin scherten die Bedenken gestern wenig. Er sagte: „Schon 1988 hat der Gerichtshof in einem Verfahren gegen Dänemark entschieden, dass die dortige Pfandpflicht zulässig ist.“