südwester
: Bremer Recht

Einem 40-jährigen betrügerischen Heizdeckenhändler hätte am Mittwoch in Bremen der Prozess gemacht und das Handwerk gelegt werden sollen. Das Verfahren musste allerdings verschoben werden. Wir legen Wert darauf festzustellen, dass diese Verschiebung keineswegs – wie allgemein und fälschlich von vergebens angereisten Berichterstattern vermutet worden war – der Verwalter der örtlichen Asservatenkammer verursacht hat, der wegen eines Heizungsausfalls nicht willens gewesen sei, Beweisstück Nummer 1 freizugeben. Ganz im Gegensatz zu derartigen Unterstellungen zeugt die Vertagung aufs Frühjahr von der hohen Sensibilität Bremischer Gerichtsbarkeit. Schließlich war es bitterkalt. Und auch für Heizdecken-Betrüger gilt das Recht auf ein faires Verfahren.