Seilschaften im Landtag

Schleswig-Holstein hat endlich ein Seilbahngesetz. Über ein Jahr haben sich Abgeordnete und Ministerien damit befasst, obwohl es nicht angewendet werden kann

kiel taz ■ Angefangen hat die Sache mit dem Landesseilbahngesetz vor gut vier Jahren. Im März 2000 flatterte dem Kieler Verkehrsministerium ein Brief vom Bund ins Haus. Der Inhalt: Die Europäische Union (EU) hatte beschlossen, dass ihre Mitgliedsländer festschreiben müssen, wie Seilbahnen gebaut, betrieben und versichert werden. Zwar gibt es auf dem 168 Meter hohen Bungsberg in Ostholstein eine Seilbahn. Für die aber hat das Gesetz keine Auswirkung, weil es nur für neue Anlagen gilt. Eigentlich also braucht Schleswig-Holstein kein Gesetz für Seilbahnen. Nun hat es trotzdem eines.

Dazu hat das Land auch einen „Seilbahnbeauftragten“. Er heißt Knut Riedel und ist eigentlich Ministerialrat im Verkehrsministerium. Seit einem Jahr beschäftigt er sich nun schon mit dem Seilbahngesetz und sagt, dass es „eigentlich eine sinnvolle Geschichte“ ist. Aber Riedel sagt auch, dass es viele Gesetze gibt, die „wesentlich dringender“ seien. Die EU-Kommission hat den Ländern aber Strafgelder angedroht, wenn sie das Gesetz nicht auf den Weg bringen. Bis zu 800.000 Euro am Tag könnte es kosten, wenn sich Schleswig-Holstein der EU widersetzt.

Das Ministerium ist ohnehin schon spät dran: „Eigentlich hätten wir die Weisung schon im Mai 2002 umsetzen sollen“, erläutert Riedel. Ein Gesetzentwurf musste her – doch das Problem war, dass sich im Ministerium niemand mit Gesetzentwürfen für Bergbahnen auskannte: „Da haben wir in Bayern angefragt.“

Mit Hilfe der Bajuwaren wurde das Paragraphenwerk dann auf den Weg gebracht. Nun musste das Seilbahngesetz im Parlament beraten werden. Die Parlamentarier beschlossen im Februar, das Gesetz in den Rechtsausschuss zu überweisen. Allerdings saß dort einer, der sich quer stellte – Wolfgang Kubicki, Fraktionschef der FDP. „Ich mache nicht jeden Unsinn mit“, sagte der und stimmte gegen die Verordnung, weil es „keinen Anwendungsbereich“ im Land gibt. Kubicki hätte es gar auf einen Prozess vorm europäischen Gerichtshof ankommen lassen. So weit aber wird es nicht kommen.

Gestern Nachmittag nämlich wurde das Gesetz im Landtag mit Mehrheit abgesegnet. Vier Jahre lang hatte es Parlament und Ministerien beschäftigt – nun endlich hat auch Schleswig-Holstein ein Landesseilbahngesetz.

Fehlt nur noch die Seilbahn, für die es gilt. TIMM SCHRÖDER