Denkzettel für Kleinlaster

HAMM taz ■ Notorische Raser am Steuer von Kleintransportern können nicht damit rechnen, dass gegen sie bei beruflicher Existenzgefährdung kein Fahrverbot verhängt wird. Dies hat das Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm entschieden. Der Ausspruch dieses Fahrverbots sei aufgrund des allgemeinen Gefahrenpotenzials der rasenden Kleinlaster erforderlich.

Bestätigt wurde damit die Verurteilung eines 63 jährigen Kleinunternehmer aus dem Raum Hattingen zu einem Fahrverbot von zwei Monaten durch das Amtsgericht Recklinghausen. Ausdrücklich wurde auf das Unfallrisiko durch Kleintransporter hingewiesen und die „Denkzettelfunktion“ der Verurteilung herausgestellt: Ein vollbeladener Kleinlaster, der mit über 140 km/h unterweg ist, stelle ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Im vorliegenden Fall war der 63 jährige Fahrer auf der Autobahn mit 147 km/h, erlaubt war Tempo 80. Der Mann war bereits wiederholt als Temposünder aufgefallen.

Die bei akuter Existenzgefährdung angewandte Regelung, durch Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen, schloss das OLG aus und wies die Rechtsbeschwerde des Beschuldigten ab. (AZ 2 Ss Owi 121/04)

KLAUS BRANDT