Selbstmord in Zelle

Hartmut Crantz, der im Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ verurteilt wurde, hat sich im Gefängnis erhängt

Gut eine Woche nach dem Urteil im Lübecker Prozess um den „Mord ohne Leiche“ hat sich der zu lebenslanger Haft verurteilte Geschäftsmann Hartmut Crantz in seiner Zelle erhängt. Wie die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck gestern mitteilte, wurde die Leiche des 58-Jährigen bei der Ausgabe des Frühstücks entdeckt. Nach Angaben der Anstaltsleitung hatte der Gefangene eine Paketschnur am Gitter des Zellenfensters angebracht.

Crantz hat mehrere Abschiedsbriefe hinterlassen. Ein mehrseitiges Schreiben mit der Überschrift „An die Verleumder“ habe offen in der Zelle gelegen, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Klaus-Dieter Schultz. Darin beteuert Crantz noch einmal seine Unschuld. Seine Leiche sollte gestern in der Lübecker Universität obduziert werden.

Der Geschäftsmann aus Ratzeburg war am 2. Juni vom Landgericht Lübeck nach einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er am 6. Januar 1999 seine seither spurlos verschwundene Ehefrau getötet und ihre Leiche an einem unbekannten Ort versteckt hat. Ein erstes, gleich lautendes Urteil des Landgerichts war im Dezember 2001 wegen eines juristischen Formfehlers aufgehoben worden. Crantz hatte immer wieder seine Unschuld beteuert und von einem Komplott der Familie seiner Frau gegen ihn gesprochen.

Bereits nach seiner ersten Verurteilung im Jahr 2000 hatte Crantz einen Selbstmordversuch unternommen. Er war deshalb nach dem zweiten Urteil zunächst in der JVA besonders überwacht worden. Die Bewachung war jedoch aufgehoben worden, weil die Beamten und Psychologen keine Selbstmordgefahr gesehen hatten. LNO/TAZ