Mobilcom: Staatsanwalt fordert Haftstrafen

Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid dreifachen Bankrott vor

Im Strafprozess gegen den früheren Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid hat die Staatsanwaltschaft am Montag zweieinhalb Jahre Haft wegen dreifachen Bankrotts gefordert. Mit Transfers nach Liechtenstein habe Schmid „zielgerichtet sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Kieler Landgericht. Die Kündigung eines Kredits durch die Sachsen LB sei nach seiner Auffassung rechtmäßig, Schmid damit zahlungsunfähig gewesen. Die Verteidigung will im Januar abschließend zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Sie kündigte aber bereits an, auf Freispruch zu plädieren.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor, vor einer drohenden Pfändung Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein „beiseite geschafft“ zu haben, was dem Straftatbestand des Bankrotts entspreche. Obwohl es keinen finanziellen Spielraum mehr gegeben habe, habe der Angeklagte „versucht zu retten, was zu retten war“. Vor allem der Verkauf der Unternehmensanteile sei äußerst planvoll gewesen und kein Irrtum in der Annahme, dass die Kreditkündigung durch die Sachsen LB unrechtmäßig sei.

Genau diese Auffassung vertritt jedoch Schmids Verteidigung, die ihr Schlussplädoyer am 12. Januar halten wird. Auch das Gericht hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung angedeutet, weil die Bank bei der Bewertung von Schmids Bauprojekten an der Kieler Hörn zwischenzeitlich falsche Summen angesetzt habe. Diesen Einwand wollte der Staatsanwalt jedoch nicht gelten lassen. DPA