Gen-Mais verboten

Verwaltungsgericht bestätigt Verfügung des grünen Umweltministeriums und weist Klage von Landwirten ab

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat den Anbau und Handel von gentechnisch verändertem Mais untersagt. Mit dem am Mittwoch in Schleswig veröffentlichten Urteil bestätigten die Richter ein 2001 verhängtes Verbot durch das Kieler Umwelt- und Agrarministerium. Damals waren zuvor in zwei Proben von Maissaatgut gentechnische Veränderungen entdeckt worden. Gegen das ministerielle Verbot hatten betroffene Landwirte geklagt. Sie waren daraufhin bereits in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterlegen.

Die Anordnung des Ministeriums sei rechtmäßig erfolgt, entschied das Gericht nun. Die Behörde sei sogar verpflichtet gewesen, den Vertrieb und die landwirtschaftliche Verwendung von gentechnisch verändertem Mais nicht zuzulassen. Diese unterlägen unabhängig von der Menge dem Gentechnikgesetz. Das sei auch bei nur geringfügigen Spuren künstlich veränderter Organismen anwendbar. LNO