Weg frei für BKA und Fachkräfte

BERLIN dpa ■ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich über das BKA-Gesetz und die Zuwanderungsregeln für ausländische Fachkräfte geeinigt. Bei den BKA-Befugnissen zur Terrorabwehr blieb es bei dem im Vorfeld ausgehandelten Kompromiss. Danach bedürfen Onlinedurchsuchungen auch in Eilfällen einer vorherigen richterlichen Erlaubnis. Beim Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz kam der Bund den Länderforderungen entgegen, die Hürden für die Zuwanderung weiter zu senken, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.